FAQ - WISSEN

Was bedeutet Wahlarzt/Privatarzt

Was bedeutet Wahlarzt/Privatarzt?

Als Wahlarzt bzw. Privatarzt werden die von mir erbrachten medizinischen Leistungen nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet, sondern primär Ihnen, als meine Patientin oder mein Patient, in Rechnung gestellt. Ein Teil des beglichenen ärztlichen Honorars kann jedoch nach Einreichung bei Ihrer Krankenkasse von dieser wieder rückerstattet werden. 

Die in meiner Ordination verrechneten Tarife orientieren sich an der Privatärztlichen Honorarordnung der Ärztekammer für Salzburg.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Preisliste im Anhang.

Der große Vorteil beim Besuch einer Wahlarztpraxis ist zweifelsfrei der Zeitfaktor. Im Gegensatz zu den oft dicht gedrängten Terminen in hautfachärztlichen Kassenpraxen kann ich mir als Wahlarzt ohne terminlichen Druck Zeit nehmen, um individuell auf Ihre Hautprobleme eingehen und nach Diagnosestellung einen persönlichen Therapieplan erstellen zu können. Auch für die Hautkrebsvorsorge gilt gleichermaßen, dass eine gründliche Untersuchung und serielle Dokumentation ausreichend Zeit benötigen.    

Warum ist Hautkrebsvorsorge so wichtig?
Wie oft sollte diese erfolgen?

Hautkrebs kann in den allermeisten Fällen durch einfache chirurgische Behandlungen (Biopsie, Exzision) ausreichend behandelt werden. Um das Risiko, dass es im weiteren Verlauf der Erkrankung zu einer Ausbreitung (Metastasierung) kommt, möglichst gering zu halten, ist es eine frühzeitige Diagnosestellung von besonderer Bedeutung. Hierfür dient die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung (Muttermalkontrolle). Im Bundesland Salzburg wird diese Untersuchung seit dem 1.1.2020 seitens der Krankenkassen nur mehr für RisikopatientInnen jährlich übernommen. Patientinnen und Patienten, die keines der definierten Risikokriterien erfüllen, können sich nur mehr alle 5 Jahre auf Krankenkassenkosten untersuchen lassen. Die Arbeitsgruppe für Dermatoonkologie (AMDO) der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV), welcher ich als aktives Mitglied ebenso angehöre, empfiehlt im Rahmen der Hautkrebskampagne “Sonne ohne Reue“  jedoch weiterhin einmal jährliche Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen bzw. Muttermalkontrollen. Dieser Empfehlung schließe ich mich aufgrund der erwähnten Relevanz der frühzeitigen Diagnose uneingeschränkt an und biete daher die Hautkrebsvorsorge inklusive digitaler Auflichtmikroskopie schwerpunktmäßig als Privat- bzw. wahlärztliche Leistung in meiner Ordination an. 

Welche Hautkrebsformen gibt es?
Was ist der Unterschied zwischen weißem und schwarzem Hautkrebs?

Außerhalb der dermatologischen Fachliteratur wird üblicherweise eher grob zwischen dem schwarzen Hautkrebs – dem Melanom – und dem weißen Hautkrebs unterschieden. Mit letzterem Begriff werden meist die beiden häufigsten Hautkrebsformen, das Basalzellkarzinom (Basaliom) und das Plattenepithelkarzinom der Haut, gemeint, auch wenn es prinzipiell etliche weitere, seltenere Subtypen des nicht-melanozytären (weißen) Hautkrebses gibt.

Im Vergleich zum Melanom sind vor allem das Basaliom und auch das Plattenepithelkarzinom durch einen deutlich gutartigeren Verlauf gekennzeichnet, was bedeutet, dass eine einfache chirurgische Exzision dieser Tumoren in den allermeisten Fällen ausreichend und das Risiko für ein Wiederauftreten (Rezidiv) sehr gering ist. Vorstufen bzw. oberflächliche Formen des weißen Hautkrebses können auch nicht-chirurgisch, z.B. mit Vereisung oder unterschiedlichen Lokaltherapien (immunmodulatorische Salben/Cremes), behandelt werden.

Der schwarze Hautkrebs, das Melanom, ist zwar insgesamt deutlich seltener als Basaliom und Plattenepithelkarzinom, führt aber weitaus häufiger zur Entwicklung einer fortgeschrittenen Erkrankung (Metastasierung). Der entscheidende Faktor für das Metastasierungsrisiko im Einzelfall ist beim Melanom die Tumordicke (vertikale Eindringtiefe nach Breslow). Aus diesem Grund spielt insbesondere beim Melanom die Hautkrebsvorsorge eine entscheidende Rolle, da diese eine möglichst frühzeitige Diagnose ermöglicht, ohne dass die Patientin oder der Patient selbst eine Veränderung eines bestehenden Muttermals bemerkt oder eine neu aufgetretene wachsende Läsion entdeckt hat.